FLEXX-Mietmodell

Clever mieten statt kaufen – wirtschaftlich & flexibel!

Glückliche Kunden dank FLEXX-Mietmodell

Zelthallen & Leichtbauhallen günstig mieten

Eine Leichtbauhalle oder Zelthalle zu mieten ist die ideale Lösung für kurz- bis mittelfristigen Raumbedarf von etwa 3 Monate bis 5 Jahren. Dabei hat das FLEXX-Mietmodell keinen Einfluss auf die gewünschte Hallengröße oder Ausstattung. Genau wie beim Kauf können Sie frei wählen – und das zu einem Bruchteil der Kosten für einen massiven Hallenbau. Die Höhe der Mietraten ist über die gesamte Laufzeit vertraglich garantiert und bietet Ihnen maximale Planungssicherheit. Bei Bedarf kann die Mietdauer jederzeit durch Sie verlängert werden. So bleiben Sie in jeder Situation flexibel.

Neben den niedrigen Mietkosten, ist das „Mieten von Leichtbauhallen und Zelthallen“ für die meisten Kunden vor allem interessant, weil sie die Mietraten sofort als Kosten absetzen können und langwierige Abschreibungen erspart bleiben. Das FLEXX-Mietmodell bindet kein Eigenkapital und schont die Liquidität Ihres Unternehmen.

Ihre Vorteile

FAQ

Häufige Fragen & Antworten

Wann ist Kaufen sinnvoller als Mieten?

In der Regel schwinden die Mietvorteile mit steigender Nutzungsdauer und dem Umfang der Hallenausstattung. Je komplexer die Halle (z.B. Sondermaße etc.) und um so länger der Nutzungszeitraum, desto attraktiver wird der Kauf. Allerdings gibt es auch Rahmenbedingungen wo ein Kauf wenig Sinn macht: z.B. bei Pachtgrundstücken.

Im Prinzip steht der befristeten Errichtung einer mobilen Halle (z.B. Leichtbauhalle) auf einem Pachtgrundstück nichts im Wege, allerdings benötigen Sie neben einer behördlichen Genehmigung eventuell auch eine Zustimmung vom Verpächter.

Ja, auch wenn die Halle nur gemietet ist, muss sie natürlich den baurechtlichen Vorschriften entsprechen. Bei mobilen Hallen genügt den Bauämtern größtenteils das vereinfachte Genehmigungsverfahren für fliegende Bauten. Für einen Antrag stellen wir Ihnen ein Prüfbuch mit statischen Berechnungen zur Verfügung. I.d.R wird die Genehmigung für 3 Monate erteilt und kann vor Ablauf der Frist nochmal um 3 Monate auf insgesamt maximal 6 Monate verlängert werden. Die Regelungen können je nach Bundesland variieren. Genaue Auskunft erhalten Sie beim zuständigen Bauamt vor Ort.

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